Gefördert werden alle Ausgaben für Maßnahmen, die für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes erforderlich sind.
Technisch geeignet
Die baulichen Maßnahmen müssen technisch geeignet sein, die Verbesserung des Gebrauchswerts der Wohnungen zu erhöhen. Es ist dabei zu beachten, dass Rationalisierungsmöglichkeiten, die der Baukostensenkung dienen, ausgeschöpft werden. Zudem sollten die Maßnahmen dem Erfordernis der größtmöglichen Energieeinsparung und Senkung der Folgekosten durch Instandhaltung Rechnung tragen.
Kein Verstoß gegen andere Rechte
Die Maßnahmen dürfen den Zielsetzungen des Bauordnungsrechts oder des Denkmalschutzes nicht widersprechen.
Altersgerecht Umbauen
Handelt es sich bei der Modernisierung um eine barrierefreie Wohnraumanpassung, gelten die technischen Mindestanforderungen des Programms Altersgerecht Umbauen (Programmnummern 159 und 455-B) der KfW-Förderbank (www.kfw.de/159). Erfolgt der Umbau zu einer barrierefreien und uneingeschränkt von Rollstuhlfahrern nutzbaren Wohnung, sind die Anforderungen der DIN 18040-2:2011-09 zu erfüllen.
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