KfW-Programme
Gefördert werden energetische und barrierereduzierende Maßnahmen an einem WEG-Objekt im Bundesland Hessen. Grundlage der Förderung sind die KfW-Programme
- KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Sanierung – Kredit (261)
- KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Einzelmaßnahmen (262).
Die Darlehensanträge werden von der WI-Bank durchgeleitet. Der Antragsteller muss die einzelnen Fördervoraussetzungen der obigen Programme erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so wird die Förderung abgelehnt. Die WI-Bank übernimmt die Bürgschaft gegenüber der KfW. Auf eine dingliche Sicherung wird seitens der WI-Bank verzichtet.
KfW-Programme
Die Programminformationen, Förderbedingungen und technischen Mindestanforderungen findet man auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de) unter Angabe der entsprechenden Programmnummer.
Die KfW-Programme fördern bis zu den folgenden Darlehenshöchstbeträgen:
KfW-Programm | Darlehenshöchstbetrag |
---|---|
KfW-BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus | 150.000 EUR je WE |
KfW-BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen | 60.000 EUR je WE |
Bei Darlehen ab 250.000 EUR, bezogen auf die Gesamtmaßnahme, erfolgt die Auszahlung des Darlehens nach Bauphasen. Eine entsprechende Bewertung und Besichtigung wird durch einen Berater der WI-Bank vorgenommen.
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