KfW-Programme

Gefördert werden energetische und barrierereduzierende Maßnahmen an einem WEG-Objekt im Bundesland Hessen. Grundlage der Förderung sind die KfW-Programme

  • KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Sanierung – Kredit (261)
  • KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Einzelmaßnahmen (262).

Die Darlehensanträge werden von der WI-Bank durchgeleitet. Der Antragsteller muss die einzelnen Fördervoraussetzungen der obigen Programme erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so wird die Förderung abgelehnt. Die WI-Bank übernimmt die Bürgschaft gegenüber der KfW. Auf eine dingliche Sicherung wird seitens der WI-Bank verzichtet.

 
Hinweis

KfW-Programme

Die Programminformationen, Förderbedingungen und technischen Mindestanforderungen findet man auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de) unter Angabe der entsprechenden Programmnummer.

Die KfW-Programme fördern bis zu den folgenden Darlehenshöchstbeträgen:

 
KfW-Programm Darlehenshöchstbetrag
KfW-BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus 150.000 EUR je WE
KfW-BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen 60.000 EUR je WE

Bei Darlehen ab 250.000 EUR, bezogen auf die Gesamtmaßnahme, erfolgt die Auszahlung des Darlehens nach Bauphasen. Eine entsprechende Bewertung und Besichtigung wird durch einen Berater der WI-Bank vorgenommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge