Beauftragung von Fachunternehmen

Um diese Zinszuschüsse zu erhalten, wird seitens der WI-Bank verlangt, dass die Antragstellung hinsichtlich der KfW-Fördermittel über die WI-Bank erfolgt. Die Baumaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie durch Fachunternehmen durchgeführt werden. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass mit der Maßnahme spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Zusage begonnen wird.

Die WI-Bank behält sich ein Auskunftsrecht vor. So muss der Antragsteller jederzeit Auskunft erteilen, Belege und Bücher vorlegen. Wohnungen, die vom Antragsteller zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, sind nicht begünstigt.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen gehören in der Regel nicht zum Maßnahmenbeginn im Sinne des Programms oder der KfW-Programme.

Die in den KfW-Programmen und Merkblättern geforderten Ziele und Bestätigungen müssen auch der WI-Bank vorgelegt werden.

Wird die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so erfolgt keine Förderung.

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