Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleitungen werden nicht als Beginn angesehen.

Eigenkapital ist nicht nachzuweisen.

Achtung: 13 Monate

Wird die Förderung zugesagt, muss die geförderte Maßnahme innerhalb von 13 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Weiterhin muss spätestens nach Ablauf von 6 Monaten der Nachweis über die Mittelverwendung vorgelegt werden. Beide Termine sind wichtig, da die Bewilligungsstelle ansonsten die Zuwendungsbescheide wieder aufheben kann.

Eigenleistung

Wird die Dämmung in Eigenleistung ausgeführt, so ist die Förderung nicht ausgeschlossen. Der Antragsteller muss zum Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen eine detaillierte Rechnung mit folgenden Inhalten vorlegen:

  • Name des Käufers
  • Kaufdatum
  • Stempel und Unterschrift des Verkäufers
  • Genaue Produktbeschreibung mit Angaben zur Wärmleitfähigkeit des Dämmstoffs, den m2-Angaben, der Dicke des Dämmstoffs
  • Rechnungsbetrag

Rechnungen von nicht gewerblichen Verkäufern werden nicht anerkannt. Gefördert wird bei Eigenleistungen nur die anhand von detaillierten Materialrechnungen nachgewiesene Dämmfläche und nicht die Fläche des Aufmaßes. Zudem ist zu beachten, dass bei Eigenleistungen die Materialkosten nur gefördert werden, wenn sie einen Betrag von 1.500 EUR übersteigen.

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