Dieses Programm ist für Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung gedacht. Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine energetische Sanierung zwar nicht zum KfW-Effizienzhausstandard führt, aber dennoch den Energieverbrauch oder CO2-Ausstoß mindert.

Maßnahmen

Es kann sich beispielsweise um folgende Maßnahmen handeln:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dächern
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Türen und/oder Fenstern
  • Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen.

Wie bei Programm 151 gilt auch hier, dass das Objekt zu Wohnzwecken genutzt werden muss. Auch hier muss für das Objekt vor dem 1.1.2002 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt worden sein.

Baudenkmal

Handelt es sich um ein Baudenkmal oder ein denkmalgeschütztes Objekt, so gelten für die Erneuerung von Fenstern und der Wärmedämmung von Wänden Ausnahmeregelungen. Welche dies sind und weitere Mindestanforderungen finden Sie im Merkblatt "Technische Mindestanforderungen" auf der Webseite der KfW-Bank.

Zur Bewertung der energetischen Auswirkungen wird ein energetischer Sachverständiger benötigt.

 
Hinweis

Vor-Ort-Beratung

Die KfW-Bank empfiehlt, die "Vor-Ort-Beratung" zu nutzen. Entsprechende Informationen hierzu gibt es beispielsweise bei den Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).

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