Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an

  • Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen,
  • sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte),
  • Mieter und
  • Pächter.

Mieter und Pächter

Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.

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