Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an
- Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen,
- sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte),
- Mieter und
- Pächter.
Mieter und Pächter
Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.
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