Das Programm entspricht im Wesentlichen dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen (159)". Entsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • das Erreichen des KfW-Standards "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus"
  • die Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN18040-2
  • barrierereduzierende Baumaßnahmen in definierten Förderbereichen.

Die Förderung gilt auch für die Anschaffungskosten im Zusammenhang mit dem Ersterwerb von Wohngebäuden, die barrierereduziert wurden.

Nicht gefördert werden:

  • Barrierefreie Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
  • Ferien- und Wochenendhäuser
  • Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
 
Praxis-Tipp

KfW-Programm 159

Wer mehr über die Voraussetzungen, technischen Anforderungen und definierte Förderbereiche erfahren möchte, kann sich die entsprechenden Merkblätter auf der KfW-Webseite (www.kfw.de/159) herunterladen.

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