Das Programm entspricht im Wesentlichen dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen (159)". Entsprechend gelten folgende Voraussetzungen:
- das Erreichen des KfW-Standards "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus"
- die Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN18040-2
- barrierereduzierende Baumaßnahmen in definierten Förderbereichen.
Die Förderung gilt auch für die Anschaffungskosten im Zusammenhang mit dem Ersterwerb von Wohngebäuden, die barrierereduziert wurden.
Nicht gefördert werden:
- Barrierefreie Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
- Ferien- und Wochenendhäuser
- Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
KfW-Programm 159
Wer mehr über die Voraussetzungen, technischen Anforderungen und definierte Förderbereiche erfahren möchte, kann sich die entsprechenden Merkblätter auf der KfW-Webseite (www.kfw.de/159) herunterladen.
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