Bis zu 40.000 EUR zinslos
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines auf 20 Jahre zinsloses Darlehen. Es können Darlehen bis zu 60.000 EUR beantragt werden, begrenzt auf maximal 85 % der Gesamtkosten (15 % = Eigenleistung). Fördertabelle:
Förderungen | Neubau, Ersterwerb, Erwerb eines bestehenden Gebäudes | Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung | Umbau, Erweiterung, 2. Wohnung |
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Grundförderung | 60.000 EUR | 60.000 EUR | 20.000 EUR |
Zusatzförderung (Zuschuss) | |||
Je Kind | 5.000 EUR | 5.000 EUR | |
Geringe Einkünfte | 10.000 EUR | 10.000 EUR | |
Effizienzhaus 55 (Neubau) | 30.000 EUR | 30.000 EUR | |
Effizienzhaus 85 (Modernisierung) | 30.000 EUR | 30.000 EUR | |
Zusatzförderung (Darlehen) | |||
Je Kind | 5.000 EUR | 5.000 EUR | |
Schwerbehinderung bis zu | 10.000 EUR | 10.000 EUR | |
Erwerb Bestandsgebäude mit anschließender Modernisierung | 20.000 EUR | - | |
Effizienzhaus 55 (Neubau) | 150.000 EUR | 150.000 EUR | |
Effizienzhaus 85 (Modernisierung) | 150.000 EUR | 150.000 EUR | |
Erfüllung der Neubaustandards § 10 Abs. 2 Nr. 3 GEG | 10.000 EUR | 10.000 EUR | |
Denkmal | 10.000 EUR | 10.000 EUR | |
Bodenarchäologie bis zu | 10.000 EUR | 10.000 EUR | |
Kinder nach Zusage | |||
Je Kind, das nach Zusage geboren wird, Gutschrift | 5.000 EUR | 5.000 EUR | |
Eigenkapital | 15 % | 15 % | 10 % |
Bei der Darlehensgewährung wird eine einmalige Gebühr von 2 % des Darlehensbetrags erhoben. In den Folgejahren wird ein Entgelt von 0,5 %, berechnet auf die jeweilige Restschuld, verlangt. Die Tilgung beträgt 3 %.
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