Bis zu 40.000 EUR zinslos

Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines auf 20 Jahre zinsloses Darlehen. Es können Darlehen bis zu 60.000 EUR beantragt werden, begrenzt auf maximal 85 % der Gesamtkosten (15 % = Eigenleistung). Fördertabelle:

 
Förderungen Neubau, Ersterwerb, Erwerb eines bestehenden Gebäudes Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung Umbau, Erweiterung, 2. Wohnung
Grundförderung 60.000 EUR 60.000 EUR 20.000 EUR
Zusatzförderung (Zuschuss)
Je Kind 5.000 EUR 5.000 EUR  
Geringe Einkünfte 10.000 EUR 10.000 EUR
Effizienzhaus 55 (Neubau) 30.000 EUR 30.000 EUR
Effizienzhaus 85 (Modernisierung) 30.000 EUR 30.000 EUR
Zusatzförderung (Darlehen)
Je Kind 5.000 EUR 5.000 EUR  
Schwerbehinderung bis zu 10.000 EUR 10.000 EUR
Erwerb Bestandsgebäude mit anschließender Modernisierung 20.000 EUR -
Effizienzhaus 55 (Neubau) 150.000 EUR 150.000 EUR
Effizienzhaus 85 (Modernisierung) 150.000 EUR 150.000 EUR
Erfüllung der Neubaustandards § 10 Abs. 2 Nr. 3 GEG 10.000 EUR 10.000 EUR
Denkmal 10.000 EUR 10.000 EUR
Bodenarchäologie bis zu 10.000 EUR 10.000 EUR
Kinder nach Zusage
Je Kind, das nach Zusage geboren wird, Gutschrift 5.000 EUR 5.000 EUR  
Eigenkapital 15 % 15 % 10 %

Bei der Darlehensgewährung wird eine einmalige Gebühr von 2 % des Darlehensbetrags erhoben. In den Folgejahren wird ein Entgelt von 0,5 %, berechnet auf die jeweilige Restschuld, verlangt. Die Tilgung beträgt 3 %.

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