Dieses Programm begünstigt folgende Personen:

  • Eigentümer von Mietwohnungen
  • Erbbauberechtigte
  • sonstige Verfügungsberechtigte
  • Mieter von Mietwohnungen
  • Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen

Berechtigte Haushalte

Antragsberechtigt sind Haushalte, in denen eine schwerbehinderte Person lebt und dies eine Umgestaltung der Wohnung erforderlich macht. Die Schwerbehinderung ist durch den Schwerbehindertenausweis und über den Bescheid nachzuweisen.

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