Antragsberechtigt sind alle Träger von Maßnahmen, die Investitionen an Objekten in Berlin vorgenommen haben. Voraussetzung ist aber, dass die IBB die Maßnahme mit einem ihrer Förderprogramme fördert und beim Investor ein ergänzender Finanzierungsbedarf besteht. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Neustrukturierung der bisherigen IBB-Förderung benötigt.

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