Bis 100.000 EUR je WE
Die Förderdarlehen finanzieren bis zu 85 % der förderfähigen Kosten. Dabei gelten folgende Darlehenshöchstgrenzen:
- 50.000 EUR je Wohneinheit, wenn Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete gefördert werden.
- 120.000 EUR je Wohneinheit, wenn die Förderung zur Herstellung des KfW-Effizienzhaus-Standards führt.
Eine nachträgliche Aufstockung von Darlehen oder Tilgungszuschüssen ist nicht vorgesehen.
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