Einzelmaßnahme

Auch Sanierungsmaßnahmen, die am Ende nicht in den KfW-Effizienzhaus-Standard münden, werden gefördert. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dächern
  • Wärmedämmung einzelner Geschossdecken
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Erneuerung von Lüftungsanlagen sowie deren Einbau
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung von Heizungsanlagen (die Anlage muss älter als 2 Jahre sein).

Grundlage für die technischen Mindestvoraussetzungen und förderfähigen Kosten ist das KfW-Förderprogramm 152. Hier findet man alle notwendigen Informationen (www.kfw.de/152).

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