Einzelmaßnahme
Auch Sanierungsmaßnahmen, die am Ende nicht in den KfW-Effizienzhaus-Standard münden, werden gefördert. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dächern
- Wärmedämmung einzelner Geschossdecken
- Einbau neuer Fenster und Außentüren
- Erneuerung von Lüftungsanlagen sowie deren Einbau
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung von Heizungsanlagen (die Anlage muss älter als 2 Jahre sein).
Grundlage für die technischen Mindestvoraussetzungen und förderfähigen Kosten ist das KfW-Förderprogramm 152. Hier findet man alle notwendigen Informationen (www.kfw.de/152).
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