Eigenkapital wird nicht gefordert, jedoch muss der Antragsteller in der Lage sein, die Gesamtkosten auch finanzieren zu können.

 
Achtung

Kein Baubeginn vor Antragstellung

Da nur Neumaßnahmen gefördert werden, darf vor Antragstellung mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein.

Einkommensgrenzen

Weiterhin unterliegt diese Förderung Einkommensgrenzen. Grundlage für die Einkommensgrenzen ist das Bayerische Wohnraumfördergesetz. Dort sind folgende Einkommensgrenzen derzeit geregelt:

  • 1-Personen-Haushalt = 22.600 EUR
  • 2-Personen-Haushalt = 34.500 EUR
  • je weitere Person = 8.500 EUR.

Leben Kinder in Haushalt, so erhöhen sich die oben genannten Einkommensgrenzen um 2.500 EUR je Kind. Ist ein Kind in Erwartung, so kann die Einkommensgrenze bereits vor Geburt erhöht werden. Hierzu ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich.

Für jede schwerbehinderte Person im Haushalt wird ein Freibetrag von 4.000 EUR gewährt.

Von diesen Grenzen werden noch diverse Minderungen vorgenommen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Behindertenabschläge oder Abschläge wegen Unterhaltsverpflichtungen. Das Bayerische Wohnraumfördergesetz kann auf der Webseite www.wohnen.bayern.de abgerufen werden. Hier findet man auch die entsprechenden Formulare und Anträge.

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