Mindestens 50.000 EUR

Ein Darlehen für den Erwerb oder Bau einer neuen Wohnung muss mindestens 120.000 EUR betragen. Beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung müssen es 50.000 EUR sein. Gefördert wird über ein von der L-Bank zinsverbilligtes Darlehen. Barrierereduzierende Umbaumaßnahmen an vorhandenen Wohnungen werden mit einem Einmalzuschuss in Höhe von 3 %, maximal 1.500 EUR, berechnet an der Darlehenssumme, belohnt.

Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zins für die Basisförderung wird auf 15 Jahre festgeschrieben. Bei Zusatz- und Anpassungsförderungen erfolgt eine 10-jährige Festschreibung.

Anzahl der Kinder

Die Gesamthöhe des Darlehens ermittelt sich aus der Gesamtfinanzierungssumme abzüglich der geforderten Eigenleistung. Die maximale Höhe der Darlehen richtet sich nach der Größe des Haushalts. Zum Haushalt gehören alle minderjährigen Kinder. Ist ein Kind bereits 18 Jahre alt, wird es nur berücksichtigt, wenn es aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Ungeborene Kinder werden berücksichtigt, wenn die Geburt in den nächsten 6 Monaten nach Antragstellung erwartet wird.

 
Anzahl minderjähriger Kinder im Haushalt maximale Bruttodarlehensbeträge
Sockelbetrag: 160.000 EUR
1 200.000 EUR
2 240.000 EUR
3 270.000 EUR
4 292.000 EUR
5 306.000 EUR
für jedes weitere Kind +13.000 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge