Förderkomponenten

Die Förderung besteht aus den Komponenten

  • Basisförderung für den Bau oder Erwerb einer Wohnung
  • Zusatzförderung für die energetische Gestaltung einer Wohnung.

Förderfähig ist auch der Abbau von bestehenden Barrieren in einer bereits vorhandenen Wohnung.

Das Förderobjekt muss selbst genutzt werden und im Land Baden-Württemberg belegen sein. Gefördert wird

  • der Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie (auch Ersatzneubau),
  • der Erwerb einer gebrauchten Immobilie (älter als 4 Jahr nach Fertigstellung),
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums (z. B. Anbau),
  • altersgerechter Umbau einer vorhandenen Wohnung.

Grundsätzlich darf die Wohnung bei einem 4-Personen-Haushalt nur 160 m2 groß sein. Leben mehr Personen in dem Haushalt, erhöht sich die Grenze um jeweils 15 m2 pro Mehrperson.

5.3.1 Bau einer neuen Wohnung

Neue Wohnung

Eine Wohnung gilt als neu, wenn diese entweder selbst hergestellt oder innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Zudem muss das Objekt das Effizienzhaus-Niveau 55 erreichen. Erreicht das Objekt sogar das Effizienzhaus-Niveau 40, erhält man zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 50 EUR je m2, maximal aber nur 3.500 EUR.

 
Wichtig

Klimaschutzregelungen ab 2022

Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass Gebäude, die zu Wohnzwecken ab dem 1.5.2022 gebaut werden, auf der Dachfläche eine Fotovoltaikanlage installieren müssen. Diese Verpflichtung ist ab diesem Zeitpunkt ein Bestandteil der Baugenehmigung.

5.3.2 Erwerb von gebrauchten Wohnungen

Älter als 4 Jahre

Eine Wohnung gilt als gebraucht, wenn diese 4 Jahre nach der Bezugsfertigkeit erworben wird.

Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Schaffung neuen Wohnraums

Als förderfähige Maßnahmen werden hier folgende Maßnahmen angesehen:

  • Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss)
  • Erweiterungen bestehender Gebäude
  • Umwidmung von bisher nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen
  • Erneuerung von bisher nicht mehr nutzbaren Wohnraums

Alle Maßnahmen müssen einen energetischen Zweck erfüllen. Maßgeblich sind hier insbesondere die Werte des Gebäudeenergiegesetzes.

 
Wichtig

Klimaschutzregelung Dachsanierungen

Erfolgt eine grundlegende Dachsanierung an einem Gebäude, besteht die Pflicht, eine Fotovoltaikanlage mit einzubauen.

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