Die geförderten Haushalte müssen die monatlichen Belastungen durch das Darlehen auf Dauer tragen können. Eine Tabelle über die maximal zulässige Belastung befindet sich auf der Webseite der L-Bank unter www.l-bank.de/z15.

Eigenleistung

Es werden Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten vorausgesetzt. Kann die L-Bank im Grundbuch erstrangig abgesichert werden, so werden auch 15 % an Eigenleistungen als angemessen angesehen. Die Eigenleistung muss aber nicht nur aus Kapital bestehen. So sieht die L-Bank die Eigenleistung als erbracht an, wenn mindestens 8,5 % der Gesamtkosten mit Eigenkapital und der Rest durch handwerkliche Eigenleistungen (sog. Muskelhypothek) erbracht wird.

Direktzuschuss

Kann die Mindestquote von 15 % nicht erbracht werden, so ist das nicht gleichzeitig das Ende aller Träume vom eigenen Wohnraum. Ist nicht genügend Eigenkapital vorhanden und kann die handwerkliche Eigenleistung nicht erbracht werden, kann durch die L-Bank ein sog. Direktzuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss von maximal 8,5 % gilt dann als Eigenkapital. Die noch fehlenden 6,5 % Eigenleistungen können ebenfalls über ein Darlehen, welches zum Zuschuss umgewandelt wird, gewährt werden. In der Summe wird dann die Mindestquote von 15 % erreicht. Bedingung bei dieser Zuschussvariante ist, dass das verbleibende Darlehen bei Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums noch 120.000 EUR beträgt. Bei bestehendem Wohnraum muss die Darlehenssumme noch mindestens 50.000 EUR betragen. Für die Bearbeitung der Zuschüsse fällt eine Gebühr in Höhe von 1 % des Zuschussbetrags an, mindestens aber 100 EUR.

Der Tilgungsanteil der monatlichen Raten beträgt 2,25 %.

Für die Förderung muss das Objekt in Baden-Württemberg belegen sein. Die Absicherung der Darlehen erfolgt über das Grundbuch.

 
Wichtig

Kein Beginn der Maßnahme vor Antragstellung

Vor schriftlicher Mitteilung der L-Bank darf weder mit der Maßnahme begonnen noch der Kaufvertrag abgeschlossen worden sein. Aufträge zur ausschließlichen Planung gelten nicht als Beginn.

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