Das RGZS – risikogerechtes Zinssystem - berücksichtigt die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und schafft damit für mehr Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Förderkrediten auf breiter Basis.

"Früher" wurden alle Unternehmen unabhängig von den individuellen Risiken mit "gleichen" Zinssätzen "bepreist" und die Kreditinstitute mussten, egal ob ein Unternehmen "gut" oder "schlecht" war, jeweils eine gleich hohe Risikorücklage innerhalb des Kreditinstituts bilden. Das hieß: hoher Zins = hohe Rücklage und tiefer Zins = geringere Rücklage. Hatte ein Kreditinstitut viele "gute" Unternehmen als Kreditnehmer, konnte dieses Kreditinstitut trotzdem nur so viel Kreditsumme herausgeben, wie eine Bank, die viele "schlechte" Unternehmen mit Kredit versorgt hatte. Die 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit wurde quasi nicht berücksichtigt und egal wie die Banken "gewirtschaftet" haben, wurden die "guten" Kreditinstitute genauso behandelt wie die "schlechten".

Das RGZS bietet dagegen differenzierte Konditionen für das jeweilige Risiko des einzelnen Unternehmens. Das risikogerechte Zinssystem (RGZS) ermöglicht eine unterschiedliche Betrachtung, indem es die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen kreditstellenden Unternehmens und die vorhandenen jeweiligen Kreditsicherheiten berücksichtigt. Die Bonität des einzelnen Unternehmens, und somit die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit wird individuell berücksichtigt und ergibt individuelle Zinskonditionen für die Unternehmen.

Durch das RGZS – das risikogerechte Zinssystem – erhalten somit mehr Unternehmen Zugang zu Förderkrediten. Denn auch für Unternehmen mit schwacher Bonität bzw. höherer 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit, denen der Zugang zu Bankkrediten heute häufig versperrt ist, steigen die Chancen auf eine günstige Förderkredit-Finanzierung.

Die "Mischung" von "guten" und "schlechten" Unternehmen in Verbindung individueller Zinssätze erweitern den Handlungsspielraum der Kreditinstitute und somit können mehr Unternehmen "erreicht" werden.

Zudem setzt das risikogerechte Zinssystem Anreize für Unternehmen ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern. Belohnt wird der Unternehmer, der gute wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen kann und somit eine gute Bonität mitbringt. Damit einher geht die geringere 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit.

Die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bezeichnet dabei die statistische Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen (Kreditnehmer) innerhalb eines Jahres ausfällt. Bei einer wahrscheinlichen Ausfallrate von 1,2 % bedeutet es, dass von 1.000 Unternehmen innerhalb eines Jahres 12 Unternehmen ausfallen (Insolvenz).

Unternehmen mit "schlechter" Bonität bezahlen einen Risikoaufschlag und der Zinssatz für einen Kredit ist deswegen höher. Der Risikoaufschlag ist der Preis den das Unternehmen "bezahlen" muss, weil die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit "schlechter" ist als bei den "besseren" Unternehmen!

Unternehmen können durch Verbesserung der Einflussfaktoren – z. B. Bonitätsanalyse – die Zinskosten selbst beeinflussen und gestalten.

Das RGZS setzt in 7 Bonitätsklassen und 3 Besicherungsklassen die jeweilige Zins-Preisklasse (Preisklassensystem der KfW) fest. Jedem Unternehmen wird von der Hausbank individuell die jeweilige Bonitätsklasse und Besicherungsklasse zugeordnet. Durch Kombination dieser beiden Klassen ergeben sich 9 Preisklassen (A bis I), die mit maximalen Konditionen-Obergrenzen versehen sind.

Die Festlegung des Zinssatzes bzw. die Einordnung in das Zins-Preisklassensystem durch die Kreditinstitute hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (Bonität)
  • Den gestellten Sicherheiten für den Förderkredit (Werthaltigkeit der Besicherung)

Dabei gilt der Grundsatz: Je besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz bzw. desto besser ist die Einstufung in das Zins-Preisklassensystem (in diesem Fall das Preisklassensystem der KfW).

Erster Schritt: In der Regel steht hinter der Berechnung der Bonität eines Unternehmens ein Ratingergebnis (Ratingnote) der Bank für eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit des kreditantragstellenden Unternehmens. Dieses Ratingergebnis ist Grundlage für die Einordnung in die entsprechende Bonitätsklasse und wird unter anderem aus den folgenden Daten ermittelt: Umsatz, Gewinn, Kosten, Cashflow, Liquidität und Eigenkapital aus der Gegenwart und der nahen Vergangenheit sowie für den Planungszeitraum der nächsten 3 Jahre (mindestens).

Zweiter Schritt: Bei der Schätzung der Werthaltigkeit von Sicherheiten kommt es im Wesentlichen auf den erwarteten Wiederverkaufswert an. Dieser wird u. a. beeinflusst durch die Art der Sicherheit, die Höhe der nutzungsbedingten Wertminderung, die Marktgängigkeit und den allgemeinen technischen Fortschritt.

Dritter Schritt: Der sich dann ergebende Zinssatz (Kombination aus Bonitätsklasse und Besicherungsklasse) wird von der Hausbank – die auch das Kreditrisiko trägt – festgelegt. Di...

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