ERP-Gründerkredit – StartGeld

Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen.

Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, und die mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sind. Ebenso werden Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert sowie erneute Unternehmensgründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

In diesem Förderkredit gelten die Grundlagen der De-minimis-Verordnung und es werden nur Gründungen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gefördert.

Nicht gefördert werden unter anderem: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude), sog. In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile.

Der Förderkredit wird als Kredit ausgereicht und soll eine Finanzlücke schließen. Die Haftung für die Rückzahlung trägt der Antragsteller. Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut (Hausbank) eine 80 %ige Haftungsfreistellung. Zusätzlich entscheidet die Hausbank, ob und in welchem Umfang weitere Sicherheiten zu stellen sind.

Der Förderkredit kann maximal 100.000 EUR betragen, und soll die finanziellen Eigenmittel des Antragstellers ergänzen. Die Summe der Eigenmittel des Antragstellers beeinflusst die die Bonitätsbeurteilung der KfW und somit auch die Zu- oder Absage für den Förderantrag. Mit diesem Förderkredit können Investitionskosten und auch Kosten für Betriebsmittel finanziert werden.

Da dieser Förderkredit für Gründer ausgestaltet ist und eine Haftungsfreistellung inkludiert hat und es für Gründer grundsätzlich nur bedingte Bonitätsauskünfte gibt, ist eine Ergänzung mit anderen ERP- oder KfW-Produkten nicht möglich. Die Ergänzung mit nicht geförderten Krediten und auch Zuschüssen ist aber möglich.

Der Förderkredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Es ist auch möglich den ERP-Gründerkredit-StartGeld mehrmals zu nutzen, solange die Summe des Förderkredites den maximalen Betrag von 100.000 EUR nicht übersteigt. Die Betriebsmittel können dabei maximal insgesamt 30.000 EUR als Gesamtbetrag darstellen.

Die Laufzeit des Förderkredites ist mit maximal 10 Jahren für Gründungen recht lang und schafft damit den Vorteil, dass die Rückzahlungen für den Gründer recht gering ausfallen. Zusätzlich kann der Gründer eine tilgungsfreie Anlaufzeit mit bis zu 2 Jahren beantragen (im Förderkredit ist dies einfach zu vermerken). Dann erfolgt die Tilgung nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre und der Gründer hat Liquiditätsvorteile in den ersten beiden Jahren.

Oft kommt die Frage: "Kann ich auch vor dem Ende der vereinbarten Förderkreditlaufzeit alles zurückzahlen?". Das ist grundsätzlich möglich, und wäre dann mit einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu entschädigen. Es kann zur Ausnahme kommen, wenn mit der vorzeitigen Rückzahlung die Aufgabe bzw. Schließung der Gründung einher geht.

Zu beachten ist auch, dass nach Zusage des Förderkredites eine Frist zum Abruf des Förderkredites von maximal 9 Monaten besteht.

Den Förderkredit "StartGeld" können alle Existenzgründer, wie z. B. Freiberufler, Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) und auch gewerbliche Sozialunternehmen beantragen.

Der Förderkredit kommt für die gewerbliche Wirtschaft zur Anwendung. Hierzu zählen das produzierende Gewerbe, das Handwerk, der Handel und die sonstigen Dienstleistungsgewerbe. Antragsberechtigt sind auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Die Antragstellung verlangt, dass eine fachliche und kaufmännische Qualifikation vorhanden sein muss. Eine Delegation für diese Anforderung ist nicht möglich.

Das antragstellende Unternehmen (Gründerunternehmen) oder die geplante Gründung kann zum Zeitpunkt der Antragstellung nur in den Genuss dieses Förderkredites kommen, wenn maximal 49 Mitarbeiter beschäftigt werden. Dabei darf der Vorjahresumsatz maximal 10 Mio. EUR betragen bzw. die Bilanzsumme darf maximal 10 Mio. EUR sein (siehe KMU-Definition). Die Investitionsmaßnahme mussunabhängig vom Sitz des Unternehmens in Deutschland durchgeführt werden.

Um den Kreis der Antragsteller abzugrenzen, gibt es Parameter, wer dieses Förderkredit nicht nutzen bzw. wer nicht gefördert werden kann. Dazu gehören mittlere und große Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind, sowie Unternehmen, deren Tätigkeiten den Vorgaben der COSME-Garantie (siehe COSME) ni...

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