Rz. 172

[Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 1 Satz 10. Gemäß Satz 10 endet die Frist für den Antrag auf Erstattung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer. Mit der Entrichtung der Steuer ist allein deren Zahlung gemeint.[2]

[Autor/Stand] Autor: Bozza, Stand: 01.06.2019
[2] Vgl. hierzu FG Köln v. 18.1.2017 – 2 K 659/15, EFG 2017, 842 m. Anm. Bozza-Bodden.

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