Rz. 1967

[Autor/Stand] Überlassung von Know-how im Rahmen der Entsendung. Die Kenntnisse und besonderen Erfahrungen des Arbeitnehmers können als an den Arbeitnehmer gebundenes Know-how eingestuft werden. Eine Überlassung von Know-how im Rahmen der Entsendung eines Arbeitnehmers würde voraussetzen, dass der aufnehmenden Konzerngesellschaft im Rahmen der Entsendung ein Nutzungsrecht in Bezug auf das Know-how eingeräumt wird. Diese Voraussetzungen liegen vor, falls die aufnehmende Konzerngesellschaft zukünftig selbst Problemstellungen mit Hilfe des Know-hows lösen kann.[2]

 

Rz. 1968

[Autor/Stand] Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen des Arbeitnehmers. Verfügt der Arbeitnehmer über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, so stellen diese kein von dem Arbeitnehmer lösbares, selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut dar.[4] Die Mitteilung des an den Arbeitnehmer gebundenen Know-hows wird im Regelfall nur mündlich erfolgen. Dies ist bspw. im Rahmen der Ausbildung oder Schulung von Mitarbeitern der aufnehmenden Konzerngesellschaft der Fall. Wendet der Arbeitnehmer hingegen seine Kenntnisse und Erfahrungen zur Lösung einer ihm übertragenen Aufgabe an, so resultiert hieraus keine Überlassung des Know-how. Diese Beurteilung gilt auch dann, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bspw. in der Anfertigung eines Gutachtens besteht.[5] In diesem Fall handelt es sich nicht um die Vermittlung von Erfahrungswissen, sondern um dessen Anwendung durch den "Vermittler" selbst.[6]

 

Rz. 1969

[Autor/Stand] Kein gesondert zu vergütender Transfer von Know-how. Im Ergebnis ist im Rahmen einer Entsendung kein gesondert zu verrechnender Transfer von Know-how gegeben.[8] Verfügt der Arbeitnehmer über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, so bilden diese einen Bestandteil des von der aufnehmenden Konzerngesellschaft zu übernehmenden Aufwands der Entsendung.[9] Häufig liegt einer Entsendung auch die Zielsetzung zugrunde, die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des Arbeitnehmers zu nutzen. Diese Zielsetzung ist regelmäßig im Rahmen von "Expertenentsendungen" gegeben.

[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.03.2016
[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.03.2016
[5] Vgl. Amann, Dienstleistungen, S. 72.
[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.03.2016
[8] Vgl. BMF v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01 – VWG-Arbeitnehmerentsendung, BStBl. I 2001, 796 – Tz. 4.2, vgl. Anhang 2 Verwaltungsanweisungen S. V 109 ff.
[9] Vgl. Kuckhoff/Schreiber, IWB, Fach 3, Gruppe 1, 1857 (1862); Waldens, PIStB 2002, 166 (180).

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