rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Veranlassung einer Gruppenreise zur Anwerbung von Mandanten

 

Leitsatz (redaktionell)

Nehmen Gesellschafter einer Steuerberatungssgesellschaft an einer Gruppenreise teil, deren Programm nicht auf die besonderen betrieblichen und beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist, deren Teilnehmerkreis nicht homogen ist und deren Route mit häufigen Ortswechseln an beliebte touristische Ziele verbunden ist, so ist der Abzug der Reisekosten als Betriebsausgaben auch dann ausgeschlossen, wenn die Reise von einem Fachverband organisiert wurde und die Kosten der Reise durch auf der Reise eingeworbene Mandate gedeckt werden.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 4, § 12

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 05.02.2010; Aktenzeichen IV B 57/09)

BFH (Beschluss vom 05.02.2010; Aktenzeichen IV B 57/09)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), erzielte im Streitjahr (2002) Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie war vor den Streitjahren auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Insolvenzverwaltung tätig. Mit Vertrag vom 2. Juli 2001 gründeten Dr. (A) und Dr. (B) die GmbH (D-GmbH) und übertrugen zum 1. Oktober 2001 auf die D-GmbH den Mandantenstamm der Bereiche Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Die Klägerin bestand im Streitjahr aus den Gesellschaftern A und B. Der an der Feststellung des Streitjahres mit Einkünften im Sonderbetriebsvermögen beteiligte frühere Gesellschafter der Klägerin, (C), schied bereits vor dem Streitjahr aus der Klägerin aus. Am Gewinn der Klägerin ist er seither nicht mehr beteiligt. Beide Beteiligte haben auf Frage des Gerichts mitgeteilt, dass C unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vom Ausgang des Klageverfahrens irgendwie betroffen sein kann.

In der Zeit vom 27. November bis 4. Dezember 2002 veranstalte eine örtliche Sparkasse eine sog. „Fachstudienreise” nach Vietnam und Singapur. An der Reise nahmen neben dem Reiseleiter 31 Inhaber bzw. Geschäftsführer regionaler Unternehmen teil, darunter A und B; 8 Personen wurden auf der Reise von ihren Ehegatten begleitet (vgl. Teilnehmerliste, Bl. 108 Prüfer-Handakte). Der Reiseplan (Bl. 114 f. Prüfer-Handakte, auf den Bezug genommen wird) weist in groben Zügen folgende Programmpunkte aus:

27. November 2002

Abflug von Frankfurt nach Singapur.

28. November 2002

06:35 Uhr

Ankunft in Singapur und Weiterflug nach Saigon.

12:00 Uhr

Ankunft im Hotel in Saigon.

16.00 Uhr

Auf der Stadtrundfahrt durch Saigon lernen Sie bekannte Sehenswürdigkeiten der Stadt kennen …

19.00 Uhr

Abendessen, anschließend Vortrag eines Vertreters der Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger vietnamesischer Unternehmer sowie den Chief Executive der Repräsentanz der (E-Bank) in Vietnam.

29. November 2002

08.30 Uhr

2. Teil der Stadtrundfahrt.

12:00 Uhr

Mittagessen. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Möglichkeit zum Besuch des Kriegsmuseums.

18.00 Uhr

Abendessen. Weitere Gäste: Vertreter deutscher Unternehmen, des deutschen Konsulates sowie vietnamesische Unternehmer.

30. November 2002

08.15 Uhr

Buntes Treiben auf einem typischen vietnamesischen Markt.

11:30 Uhr

Weiterflug nach Hanoi.

13:30 Uhr

Ankunft in Hanoi.

14:00 Uhr

Mittagessen.

16.30 Uhr

Stadtrundfahrt in Hanoi.

18.00 Uhr

Exklusiver Besuch im Wasserpuppentheater.

19.15 Uhr

Besuch der deutschen Botschaft in Hanoi. Weitere Gäste: Regierungsvertreter, Repräsentanten der E-Bank Hanoi und der AHK Hanoi.

1. Dezember 2002

11:30 Uhr

Beeindruckende Bootsfahrt durch die Halong-Bucht (UNESCO-Weltnaturerbe). Mittagessen an Bord des Schiffes.

16:00 Uhr

Rückfahrt nach Hanoi.

20:30 Uhr

Abendessen mit Folklore-Show.

2. Dezember 2002

08:00 Uhr

Besichtigung eines der bekanntesten Bauwerke Hanois, des Tempels der Literatur. Anschließend buntes Treiben der Altstadt.

14:15 Uhr

Abflug nach Singapur.

18:30 Uhr

Ankunft in Singapur.

19:45 Uhr

Ankunft im Hotel in Singapur.

21:00 Uhr

Imbissbuffett.

3. Dezember 2002

09:00 Uhr

Besuch des German Centre (GC) in Singapur, Vorstellung des GC-Konzepts, Gespräch mit deutschen Unternehmern im GC.

11:00 Uhr

Interessante Stadtrundfahrt.

13:00 Uhr

Mittagessen.

18:30 Uhr

Außergewöhnliche Fahrt zu einem Herrenhaus. Abendessen mit musikalischer Unterhaltung, nächtliche Fahrt durch Singapur. Der Abend klingt im Hotel mit einem Cocktail aus.

4. Dezember 20027

12:30 Uhr

Abflug in Singapur.

19:10 Uhr

Landung in Frankfurt.

Die Klägerin behandelte die Kosten der Reise des A und B in Höhe von 6.933,25 EUR in ihrem Jahresabschluss für das Jahr 2002 sowie ihrer Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 5. September 2003 als Betriebsausgaben. Der Beklagte (das Finanzamt –FA–) folgte der Erklärung der Klägerin im Feststellungsbescheid vom 13. November 2003. Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 der Abgabenordnung –AO–). Dem aus hier unerhebliche...

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