Zur Nutzung Gemüsebau im Freiland [Nummer 5] und/oder unter Glas oder Kunststoffen zählen der Anbau von:

  • Gemüse,
  • Tee,
  • Gewürz- und Heilkräutern,
  • Zuckermais sowie
  • die Vermehrung von Gemüsesamen.

Flächen, auf denen im Wechsel landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse produziert werden und auf denen keine Bewässerungsmöglichkeiten bestehen, sind als landwirtschaftliche Nutzung [Nummer 1] zu erklären.[1]

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