Zur Nutzung Gemüsebau im Freiland [Nummer 5] und/oder unter Glas oder Kunststoffen zählen der Anbau von:
- Gemüse,
- Tee,
- Gewürz- und Heilkräutern,
- Zuckermais sowie
- die Vermehrung von Gemüsesamen.
Flächen, auf denen im Wechsel landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse produziert werden und auf denen keine Bewässerungsmöglichkeiten bestehen, sind als landwirtschaftliche Nutzung [Nummer 1] zu erklären.[1]
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