Zur gärtnerischen Nutzung zählen die Flächen der Nutzungsteile:

  • Gemüsebau,
  • Blumen- und Zierpflanzenbau,
  • Obstbau,
  • Baumschulen.

Eine weitere Differenzierung der Nutzungsteile erfolgt danach, ob die Pflanzen im Freiland oder unter Glas oder Kunststoff kultiviert werden. Zu den Flächen der einzelnen Nutzungsteile gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum dienen. Das sind Zwischenflächen, Vorgewende und die für die Bearbeitung notwendigen Wege.

Zu den Flächen unter Glas oder Kunststoffen gehören insbesondere:

  • die mit Gewächshäusern (z. B. Breitschiff-, Venlo- und Folienhäuser),
  • die mit begehbare Folientunnel,
  • die mit anderen Kulturräumen (Treibräume)

überbauten Flächen. Die begehbaren Folientunnel gehören nur dann zum Nutzungsteil, wenn deren Bodenkonstruktion mit dem Erdboden verankert ist. Die Größe der Flächen unter Glas und Kunststoffen bemisst sich nach der Größe der überdachten Fläche einschließlich der Umfassungswände, d. h. gemessen von Außenkante zu Außenkante des aufsteigenden Mauerwerks oder der Stehwände.[1]

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