Feststellung des Grundsteuerwerts: Frist

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe wurde veröffentlicht.

Fristverlängerung bei der Grundsteuer

Die Abgabefrist zur Grundsteuer-Feststellungserklärung wurde verlängert. Statt (wie ursprünglich geplant) bis Ende Oktober 2022 ist die Abgabefrist bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert worden (vgl. News).

Das BMF hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht.

BMF, Meldung v. 4.11.2022

Schlagworte zum Thema:  Grundsteuer, Frist, Jahreswechsel