Verlängerung der Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Fristverlängerung bei der Grundsteuer
Die Abgabefrist zur Grundsteuer-Feststellungserklärung wurde verlängert. Statt (wie ursprünglich geplant) bis Ende Oktober 2022 ist die Abgabefrist bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert worden (vgl. News).
Das BMF hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht.
BMF, Meldung v. 4.11.2022
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