Wurden vom Erblasser Vermächtnisse angeordnet, so sind diese in den Zeilen 104 bis 110 anzugeben.

Ein Vermächtnis liegt bei der Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands vor. Solche Vermächtnisse können beispielsweise Sachvermächtnisse, Verschaffungsvermächtnisse oder Vorausvermächtnisse sein. An dieser Stelle sind auch solche Vermächtnisse anzugeben, die der Erblasser zugunsten eines Erben verfügt hat. Der Erwerb dieses Vermächtnisses ist beim jeweiligen Erwerber in der Anlage Erwerber zu erfassen (Zeilen 29 und 31).

Hat der Erblasser Auflagen angeordnet, so sind diese ebenfalls in den Zeilen 104 bis 110 anzugeben. Auch diese sind in der Anlage Erwerber zu erfassen (Zeilen 29 und 33).

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