Höchstbetrag 50 Mio. EUR

Mit diesem Programm können grundsätzlich 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Allerdings beträgt der Kredithöchstbetrag 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt.

Die Zinsvereinbarung erfolgt nach einem kundenindividuellen Zinssatz. Maßgeblich ist hierfür der Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse am Tag der Zusage. Dabei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten in die Berechnung des Zinssatzes einbezogen. In der Regel wird der Zins für 10 Jahre festgeschrieben.

Preisklasse

Die Antragsteller werden in eine von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklasse eingeordnet. Die Kombination der beiden Klassen mündet im Ergebnis in einer Preisklasse. Die Einordnung in die Preisklasse entscheidet darüber, welcher Programmzins zur Anwendung kommt. Weitere Informationen hierzu findet man im KfW-Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem (600 000 0038)" auf der Webseite der KfW. Dort findet man auch einen Preisklassenrechner (www.kfw.de/konditionen).

Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 30 Jahre vereinbart werden. Je nach Länge der Laufzeit sind tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren. Diese können 1 bis 5 Jahre betragen. Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

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