Grün- und Freiflächen

Hier werden Maßnahmen gefördert, die zur nachhaltigen Gestaltung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen dienen. Ziel ist es, die CO2-Aufnahme sowie die natürliche Kühlungsfunktion der Böden zu stärken. Dies soll helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren und eine positive Wirkung auf das quartierbezogene Mikroklima zu haben. Diese Maßnahmen sollen die Anforderungen erfüllen:

  • Schaffung von Grün- und Freiflächen (z. B Parks, Erholungsflächen, Spielplätzen) oder deren Aufwertung;
  • Aufwertung von Brachen, beispielsweise durch Entsiegelung und Begrünung;
  • Begrünung von Außenanlagen wie beispielsweise Straßen und Plätze (z. B. durch Bäume);
  • Vernetzung von Grün- und Freiflächen im Quartier (z. B. Begrünung und Entsiegelung von Flächen);
  • Aufwertung bestehender Böden;
  • Begrünung von Dach- und Fassadenflächen von öffentlichen Verwaltungsgebäuden.
 
Hinweis

Vorgaben auf der Webseite der KfW

Hinweise zu naturschutzfachlichen Vorgaben finden Sie auf der Online-Seite der KfW-Bank unter der Programmnummer 201 (www.kfw.de/201).

  • Wassersensible Gestaltungselemente

    Förderung der Regenwassernutzung (z. B. Bau von Regenwassernutzungsanlagen)

  • Optimierung der Oberflächenversickerung und Verdunstung von Regenwasser
  • Reaktivierung offener Strukturen wie ehemalige Gräben und Renaturierung urbaner Gewässer zur Grundwasseranreicherung und Erhöhung der Verdunstungsleistung
  • Erhöhung der Speicherkapazität für die Regenwasserrückhaltung. Speziell interessiert ist man an der Entlastung des Abwassersystems, um bei Starkregenereignissen Überflutungen vermeiden zu können.
  • Verbesserung der Wasseraufnahmekapazität der Böden
  • Schaffung oder Umrüstung energieeffizienter Bewässerungsanlagen zum Erhalt der öffentlichen Begrünung, insbesondere von Baumbeständen
 
Hinweis

Verbesserung der Energieeffizienz

Die oben genannten Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Die Wirkung ist bei Antragstellung darzulegen. In der Regel geschieht dies durch die Vorlage einer Energiebilanz vorher – nachher. Für das Modul D ist keine Berechnung der Energieeinsparung erforderlich.

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