Interview mit Staatssekretärin Anne Katrin Bohle

Der Bund hat Anfang April die Förder­bedingungen der KfW-Programme zur energetischen Stadtsanierung erweitert und neue Themenfelder ergänzt. In den Programmen KfW 432 und KfW 201/202 erhöhen sich unter anderem Zuschüsse und verbessern sich Kreditkonditionen.

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), erläutert die neuen Förderbedingungen und was das Besondere an dem neuen Ansatz des Klimaschutzes und der Steigerung der Energieeffizienz auf Quartiersebene ist.

Frau Bohle, die Förderung zur energetischen Stadtsanierung wird neu aufgestellt. Was hat zu der Erweiterung der bisherigen Ansätze geführt?

Wir müssen und wollen mehr für den Klimaschutz tun. Viele Kommunen hatten den Wunsch geäußert, umfassend im Quartier tätig werden zu können, ohne deswegen mehrere Anträge stellen zu müssen. Dem kommen wir mit der Ausweitung der Fördertatbestände entgegen. Wir fördern jetzt ein flexibles Rundum-Paket: neben der Versorgungsstruktur im Quartier auch Maßnahmen der Sektorkopplung und Digitalisierung sowie zur Anpassung der Quartiere an den Klimawandel. In den vergangenen Jahren ist außerdem das Thema Mobilität für eine klimafreundliche und integrierte Quartiersentwicklung immer wichtiger geworden. Wir ...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW 07 2021

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Schlagworte zum Thema:  KfW-Förderprogramm, Sanierung