Tz. 162

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Für den Fall, dass durch die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer oder mehreren Kap-Ges ein BgA begründet wird (s Tz 55), lässt der BFH es im Urt v 18.01.2023 (Az: I R 9/19) offen, ob für die Anwendung der Zusammenfassungsgrundsätze in diesem Fall auf die jeweilige wirtsch Betätigung der einzelnen Beteiligungsgesellschaft oder nicht lediglich auf die Geschäftsleitungs- bzw. Holdingtätigkeit der jur Pers d öff Rechts abzustellen wäre. Zur Frage der Zurechnung von Tätigkeiten der OG beim OT für die Anwendung der Zusammenfassungsgrundsätze s Tz 138a.

 

Tz. 163–167

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

vorläufig frei

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