Tz. 81
Stand: EL 62 – ET: 02/2008
Der KSt-Erhöhungsanspruch ist mit seinem abgezinsten Wert in der stlichen Übertragungs-Bil der untergehenden Kö auszuweisen; auf ihrer Ebene verhindert § 38 Abs 10 iVm § 37 Abs 7 S 1 KStG die stliche Auswirkung der aus der Passivierung sich ergebenden Gewinnminderung. Die Passivierung des Anspruchs in der Übertragungs-Bil der Kö führt jedoch auch automatisch zu einer Verringerung des Übernahmeergebnisses, und zwar nach der durch das SEStEG geschaffenen neuen Rechtslage zu geringeren Einnahmen iSd § 7 UmwStG iVm § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG.
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