Tz. 152

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Da die Ausgliederung auf Kap-Ges ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG ist, wird die Anwendung der §§ 2023 UmwStG auf die Ausgliederung durch gemneinnützige rechtsfähige Stiftungen im Zusammenhang mit den "normalen" Betriebs- und Teilbetriebseinbringungen in Kap-Ges dargestellt (s Tz 181, 167177).

Die Ausgliederung auf Pers-Ges ist ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 24 UmwStG (s hierzu die Kommentierung zu § 24 UmwStG).

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