Tz. 152
Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Da die Ausgliederung auf Kap-Ges ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG ist, wird die Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf die Ausgliederung durch gemneinnützige rechtsfähige Stiftungen im Zusammenhang mit den "normalen" Betriebs- und Teilbetriebseinbringungen in Kap-Ges dargestellt (s Tz 181, 167–177).
Die Ausgliederung auf Pers-Ges ist ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 24 UmwStG (s hierzu die Kommentierung zu § 24 UmwStG).
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