Tz. 109

Stand: EL 106 – ET: 06/2022

Insbes das Modell der Stiftung & Co KG macht deutlich, dass Stiftungen häufig auch als MU auftreten können. Wie die Übertragung eines Einzelunternehmens, kann auch die Übertragung eines vollständigen MU-Anteils nach § 6 Abs 3 EStG zu Bw auf die Stiftung erfolgen (s Tz 80ff). Aufgr des eindeutigen Wortlauts des § 6 Abs 3 S 1, Hs 2 EStG ist die Aufnahme der Stiftung als MU in das Einzelunternehmen des Stifters (quotale Übertragung der WG des Einzelunternehmens des Stifters) nicht zu Bw möglich. Auch die anteilige Übertragung eines MU-Anteils auf eine Stiftung ist gem § 6 Abs 3 S 1 Hs 2 EStG nach Verw-Auff nicht zu Bw möglich (s Schr des BMF v 03.03.2005, BStBl I 2005, 458 Rn 1; aA s von Löwe in Feick, Stiftungen als Nachfolgeinstrument, § 24 Rn 17; s Richter in Seifart/von Campenhausen, Stiftungsrechts-Hdb, 4. Aufl, § 40 Rn 48 mwNachw).

 

Tz. 110

Stand: EL 106 – ET: 06/2022

Die Beteiligung der Stiftung an einer Pers-Ges löst keine gew Prägung nach § 15 Abs 3 Nr 2 EStG aus. Daher kann eine vermögensverwaltende Stiftung & Co KG Überschusseink erzielen (glA s Richter in Seifart/von Campenhausen, Stiftungsrechts-Hdb, 4. Aufl, § 12 Rn 98). In diesem Sinne hat auch das FG Münster entschieden (vgl FG Münster v 27.02.2020, EFG 2020, 831).

 

Tz. 111

Stand: EL 106 – ET: 06/2022

Ebenso möglich ist die Figur der Stiftung & KGaA (zB bei einer Doppelstiftung; s Tz 160ff). Die Stiftung erzielt als phG einer KGaA dann Eink nach § 15 Abs 1 Nr 3 EStG. Zu den Fragen der Besteuerung eines phG einer KGaA und der KGaA selbst s § 9 KStG Tz 6ff.

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