Tz. 131
Stand: EL 100 – ET: 10/2020
§ 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (s UmwSt-Erl 2011 Rn 12.01). Diese Bw-Verknüpfung ist zwingend.
Für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG ist bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der stfreien Übertragerin; s die nachfolgende Übersicht.
Übertragerin | Übernehmerin | Wertansatz bei der Übertragerin | Tz | |
---|---|---|---|---|
Fallgruppe 1 WG des ZwB |
bleiben | WG des ZwB | gW (Bw-Verknüpfung gem § 12 Abs 1 S 1 UmwStG) | s Tz 131 |
Fallgruppe 2 WG des wG |
bleiben | WG des wG | Bw, gW, Zwischenwert (Bw-Verknüpfung gem § 12 Abs 1 S 1 UmwStG | s Tz 131 |
Fallgruppe 3 WG des wG |
werden | WG des stfreien Bereichs | gW (Bw-Verknüpfung gem § 12 Abs 1 S 1 UmwStG) | s Tz 131 |
Fallgruppe 4 WG des ZwB |
werden | WG eines wG | gW (s § 11 Abs 1 S 1 UmwStG) | s Tz 131 |
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Zur Anwendung des § 12 Abs 2 S 1 UmwStG – Außer-Ansatz-bleiben eines Übernahmegewinns/-verlusts – bei der Übernehmerin s Tz 62.
- Auch eine Besteuerung nach § 12 Abs 2 S 2 UmwStG iH der 5 %-Pauschale kommt uE bei gemeinnützigen Kö, welche die Beteiligung an der Übertragerin im stfreien Bereich der Vermögensverw halten, nicht in Betracht.
- Zum generellen Eintritt der übernehmenden gGmbH in die Rechtsstellung der Übertragerin gem § 12 Abs 3 UmwStG s Tz 62, zur Nicht-Berücksichtigung eines verbleibenden Verlustvortrags s Tz 62 (zur Aufteilung dieses verbleibenden Verlustvortrags auf die einzelnen Übernehmerinnen gem § 15 Abs 3 UmwStG s Tz 133).
- Zur Anwendung des § 12 Abs 4 UmwStG in Fällen des Erwerbs von Anteilen an der Übertragerin durch die Übernehmerin nach dem stlichen Übertragungsstichtag bzw auf den Übernahmefolgegewinn aufgr des Erlöschens von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern s Tz 62.
- Zum Anfall von Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gem § 12 Abs 5 UmwStG in den Fällen, in denen ein wG der übertragenden gGmbH in den ideellen Bereich oder den Vermögensverwsbereich der übernehmenden gGmbH fällt ("Sphärenwechsel"), s Tz 62.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen