Tz. 22

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Das Abzugsverbot des § 10 Nr 2 KStG entspricht der Regelung in § 12 Nr 3 EStG; danach dürfen Pers-St und damit zusammenhängende Nebenleistungen das Einkommen nicht verringern. § 10 Nr 2 KStG schränkt insoweit als lex specialis ggü § 8 Abs 1 KStG den BA-Abzug ein (s Urt des BFH v 15.12.1976, BStBl II 1977, 220) weil es sich bei diesen St zunächst dem Grunde nach um betrieblich veranlasste Ausgaben, somit BA, handelt.

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