Tz. 14

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Gem § 34 Abs 3b KStG idF des Ges zur stlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ist die sog Mieterstrombegünstigung nach § 5 Abs 1 Nr 10 KStG idF des Ges zur stlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erstmals für den VZ 2019 anzuwenden. § 5 Abs 1 Nr 10 KStG enthält eine St-Befreiungsvorschrift für Wohnungsgen und -vereine. Die StBefreiung bezieht sich auf die Einnahmen aus der Überlassung eigener Wohnungen an Genossen oder Mitglieder. Übrige Tätigkeiten unterliegen der StPflicht. Übersteigen die Einnahmen der übrigen Tätigkeiten 10 % der Gesamteinnahmen, entfällt die StBefreiung insgesamt. § 5 Abs 1 Nr 10 KStG nF sieht nunmehr vor, dass Wohnungsgen und -vereine für ihre Vermietungserträge auch dann die StBefreiung erhalten, wenn ihre übrigen Einnahmen nur wegen der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen zwar die bisherige Unschädlichkeitsgrenze von 10 % der Gesamteinnahmen übersteigen, die Einnahmen aus diesen Stromlieferungen aber nicht 20 % ihrer Gesamteinnahmen übersteigen.

 

Tz. 15

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

vorläufig frei

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