Tz. 3
Stand: EL 88 – ET: 01/2017
Zum Teil-Eink-Verfahren kann optiert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
a) | Es handelt sich um Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG |
b) | aus einer Beteiligung an einer Kap-Ges und |
c) | der Stpfl beantragt die Anwendung des Teil-Eink-Verfahrens spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung für den VZ, für den der Antrag erstmals gelten soll und |
d) | er ist zu mind 25% an der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar beteiligt oder |
e) | zu mind 1% an der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar beteiligt und beruflich für diese tätig. |
Wird der Antrag nicht widerrufen, gilt er maximal fünf VZ (s § 32d Abs 2 Nr 3 S 4 EStG).
UE unzutreffend krit zu der Regelung s Paus (FR 2008, 1106, 1109 ff).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen