Ausgewählte Literaturhinweise:

Hahne, Auswirkungen der Abgeltung-St auf die Besteuerung von Gesellschaftern insbes mittelständischer Kap-Ges, Stbg 2008, 477;

Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733;

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264;

Kollruss, Abgeltung-St auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437;

Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57;

Paus, Abzug lfd WK bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106;

Schiffers, Gewinntransfer von der GmbH auf die Gesellschafterebene, GmbH-StB 2008, 262;

Schulze zur Wiesche, Die Besteuerung der Erträge aus Kap-Beteiligungen ab dem 1.1.2009, GmbHR 2008, 649;

Schmidt/Wänger, Änderungen bei der Abgeltung-St durch das JStG 2008, NWB F 3, 14939;

Strahl, Eilige Selbstberichtigungen und andere Änderungen des URefG 2008 durch das JStG 2008, DStR 2008, 9;

Schulz/Vogt, Unternehmensfinanzierung mittelständischer Unternehmen nach Inkrafttreten der Abgeltung-St im Jahr 2009, DStR 2008, 2189;

Strahl, Beratungsrelevante Aspekte rund um das JStG 2008, KÖSDI 2008, 15896;

Benecke/Schnitger, Neuerungen im internationalen StR durch das JStG 2010, IStR 2010, 432;

Graf/Paukstadt, Abgeltung-St – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249;

Moritz/Strohm, Nachträgliche Schuldzinsen nach Veräußerung einer wes Beteiligung iSd § 17 EStG, BB 2012, 3107;

Spieker, Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Abgeltung-St, DB 2012, 2836;

Haisch/Helios/Niedling, AmtshilfeRLUmsG: Änderungen im Finanzierungsbereich, DB 2013, 1444;

Hechtner, Parlamentarische Aktivitäten in Bln: StVereinfG 2013, JStG 2013 "reloaded", Streubesitzdividenden, NWB 2013, 663.

Förster/Thiel, Die Besteuerung von GA, StStud 2014, 230;

Strahl, Stliche Hinw und Dispositionen zum Jahresende 2015, NWB 2015, 3606;

Grave/Hermes, Die berufliche Tätigkeit für den Antrag nach § 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG im Lichte der Rspr, DStR 2016, 946;

Spieker, Überarbeitetes Anwendungs-Schr zur Abgeltung-St, DB 2016, 197.

1 Allgemeines

 

Tz. 1

Stand: EL 88 – ET: 01/2017

Bei im PV gehaltenen Kap-Beteiligungen unterliegen Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG, die nach dem 31.12.2008 zufließen, grds nicht dem sog Teil-Eink-Verfahren (St-Pflicht von 60% der Einnahmen, Abziehbarkeit von 60% der tats Ausgaben), sondern der sog Abgeltung-St. Wegen Einzelheiten s § 3 Nr 40 EStG Tz 1 und s § 3 Nr 40 EStG Tz 94 ff. Das bedeutet einerseits, dass die den Sparerpauschbetrag übersteigenden Bruttoeinnahmen nicht dem pers St-Satz des Gesellschafters, sondern einem Sonder-St-Satz iHv 25% unterliegen (ggf Ermäßigung bei vorhandener KiSt-Pflicht nach § 32d Abs 1 EStG) und andererseits, dass die mit den Einnahmen zusammenhängenden tats WK nach § 20 Abs 9 S 1 EStG stlich nicht mehr berücksichtigt werden. Haben die Kap-Erträge bereits der KapSt iHv 25% unterlegen, ist die ESt mit dem KapSt-Abzug grds abgegolten (s § 43 Abs 5 S 1 EStG; Ausnahme: Fälle des § 32d Abs 4 oder 6 EStG). Bei den Kap-Erträgen, die nicht dem KapSt-Abzug unterliegen, erfolgt die Besteuerung mit dem Sonder-St-Satz iRd ESt-Veranlagung des AE (s § 32d Abs 3 EStG).

 

Tz. 2

Stand: EL 88 – ET: 01/2017

Insbes die Nichtabziehbarkeit der tats WK (zB Refinanzierungskosten) wird kritisiert (zB s Groh, FR 2008, 264 und s Schulze zur Wiesche, GmbHR 2008, 649). Dies gilt auch in den Fällen des § 32d Abs 6 EStG (Veranlagungswahlrecht) (s Urt des BFH v 28.01.2015, BStBl II 2015, 393). Zum Ausschluss des WK-Abzugs auch s Urt des BFH v 01.07.2014 (BStBl II 2014, 975). Weiter hierzu s § 3c EStG Tz 38 und s NWB 2013, 654.

Durch das JStG 2008 wurde mit der Regelung des § 32d Abs 2 Nr 3 EStG für bestimmte Kap-Beteiligungen iSd § 17 EStG die Möglichkeit der Option zum Teil-Eink-Verfahren eingeführt. Nach der Ges-Begr (s BT-Drs 16/7036, 14) soll es sich hierbei um typischerweise unternehmerische Beteiligungen handeln. Auch der BFH (s Urt des BFH v 21.10.2014, BStBl II 2015, 270) geht davon aus, dass mit § 32d Abs 2 Nr 3 EStG Erträge aus einer unternehmerischen Beteiligung, die sich als lediglich private Vermögensverwaltung darstellt, privilegiert werden sollen. Bei einer Option zum Teil-Eink-Verfahren unterliegen die Einnahmen zu 60% dem progressiven ESt-Tarif (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d und e EStG); die tats Ausgaben können zu 60% abgezogen werden (s § 3c Abs 2 EStG), wobei der Sparerpauschbetrag nicht gewährt wird (s § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 iVm § 20 Abs 9 S 1 EStG). Die einbehaltene KapSt wird in diesen Fällen – wie bisher – iRd ESt-Veranlagung angerechnet. Wegen Einzelheiten s Tz 3 ff.

Nach Ansicht von Strahl (DStR 2008, 9, 11) lässt die Optionsmöglichkeit Gestaltungsüberlegungen in den Hintergrund treten, zur Vermeidung der Abgeltung-St die Beteiligung in ein BV zu überführen. Zu den maßgeblichen Einflussfaktoren (Höhe der WK und individueller St-Satz) für eine Option auch s Förster/Thiel (StStud 2014, 230, 231).

Die Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung der Kap-Beteiligung, unterliegen in den Fällen, in...

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