Tz. 80

Stand: EL 63 – ET: 06/2008

MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung inne hat (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 120).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge