Tz. 63

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Nach Rn 45 des Einf-Schr des BMF zum UmwStG nF (s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786) arbeitet die Fin-Verw bei einer Umwandlung zwischen Kö nicht mit der Fiktion eines Ein-Sekunden-Wj. Anders ausgedrückt: In diesen Fällen bleibt es bei dem Grundsatz, dass die stlichen Rechtsfolgen der Umwandlung auf den "echten" Übertragungsstichtag (in dem vorstehenden Fall der 31.12.2000) zu ziehen sind.

Aber auch in diesen Fällen bereitet das Zusammenspiel des § 27 UmwStG nF mit § 36 KStG nF Probleme. Dabei geht es insbes darum, welche Überleitungsschritte iRd Systemwechsels bei welcher der beiden Kö erfolgen müssen.

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