Zum Anwendungsbereich der Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 14 AO Eine im Vorgriff auf eine erwartete geänderte Steuerfestsetzung für die Streitjahre erbrachte Zahlung begründet einen die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO auslösenden Erstattungsanspruch, wenn es an einem formalen Rechtsgrund für die Zahlung fehlt. AO-StB 2021, 15
Beginn der Verjährungsfrist des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt Die Verjährung jeder Tat des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a Abs. 1 StGB beginnt mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat nach § 23 Abs. 1 SGB/IV. AO-StB 2021, 114
Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO

Wird nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Nachtragsverteilung angeordnet, ist die Unterbrechung eines vom früheren Insolvenzverwalter eingeleiteten FG-Verfahrens beendet und kann von diesem weiter betrieben werden.

Der Antrag gem. § 171 Abs. 3 AO hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist nur dann, wenn sich das Begehren seinem sachlichen Gehalt nach in groben Zügen bereits aus dem Antrag selbst ergibt.
AO-StB 2021, 155

Festsetzungsverjährung im dreistufigen

Grundsteuer-Verfahren

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden.

Der Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden sein. § 171 Abs. 14 AO ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie auszulegen.
AO-StB 2021, 182

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