Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige Macht ein Beschwerdeführer geltend, die in § 149 Abs. 3 AO vorgesehene Privilegierung von Steuerpflichtigen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten werden, sei wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG verfassungswidrig, muss er sich zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache mit der hierfür gegebenen Begründung des Gesetzentwurfs, der Rspr. des BFH zur Vorgängerregelung und der zur Frage der Zulässigkeit der Regelung vorhandenen Literatur auseinandersetzen. AO-StB 2021, 44
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen oder keinen Erfolg versprechen. AO-StB 2021, 80
Pflicht zur elektronischen Steuererklärung bei Arbeitnehmern (§ 46 Abs. 2 EStG)? Auch bei Gewinneinkünften von mehr als 410 EUR besteht keine Pflicht zur Abgabe der ESt-Erklärung in elektronischer Form, wenn zusätzlich die Veranlagungstatbestände nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG erfüllt sind. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist gegenüber § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG nicht vorrangig. AO-StB 2021, 154
Einsicht in Kindergeldakten Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen. AO-StB 2021, 191
Postaufgabe und Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts Die Drei-Tages- Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO findet nur dann Anwendung, wenn feststeht, wann der Verwaltungsakt durch die Finanzbehörde zur Post aufgegeben wurde. Hierzu bedarf es der vollen richterlichen Überzeugungsbildung. AO-StB 2021, 282
Vollverzinsung ab Verzinsungszeitraum 2019 verfassungswidrig Die typisierende Festlegung des Zinssatzes von 0,5 % pro Monat ist trotz grundsätzlicher Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers nicht mehr zu rechtfertigen, wenn dieser Zinssatz unter veränderten tatsächlichen Bedingungen oder angesichts einer veränderten Erkenntnislage weder durch die maßstabsbildend zugrunde gelegten noch durch sonstige geeignete Kriterien getragen ist. AO-StB 2021, 314
Aufhebung der Zuständigkeitsvereinbarung Für die Aufhebung der Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO ist nur ein Konsens zwischen den beteiligten Finanzbehörden erforderlich und nicht die Zustimmung des Steuerpflichtigen. AO-StB 2021, 317

Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer

verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten
Es ist in der Rspr. des BFH geklärt, dass der Vortrag, der Bevollmächtigte habe ein Einspruchsschreiben an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit selbst in einen bestimmten Briefkasten eingeworfen, nicht allein durch dessen eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht sein kann, sondern vom FA zur Glaubhaftmachung zusätzliche objektive Beweismittel verlangt werden können. AO-StB 2021, 319
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Bei der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld ergibt sich bei länderübergreifenden Sachverhalten keine Anspruchskonkurrenz des Anspruchs nach den europarechtlichen Regelungen der VO Nr. 883/2004 und VO Nr. 987/2009 mit dem Rückforderungsanspruch nach den nationalen Vorschriften.

Ein etwaiger Erstattungsanspruch des deutschen Leistungsträgers gegen einen ausländischen Leistungsträger nach den europarechtlichen Bestimmungen ist kein auf steuerrechtlichen Gründen beruhender öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO.
AO-StB 2021, 323
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (z.B. Erlass und Stundung von Kindergeldrückforderungen) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig. AO-StB 2021, 385

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