Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Konzerndarlehen Der BFH hat entschieden, dass eine Einkünftekorrektur i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG auf ein unbesichertes Konzerndarlehen in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten und dem fremdüblichen Zinssatz erfolgen darf, wenn der Verzicht auf die Besicherung einen höheren Zinssatz erfordert (BFH v. 9.6.2021 – I R 32/17). GmbH-StB 2022, 7
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung Der BFH hat entschieden, dass die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse vorzunehmen ist. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (vorliegend: Art. 9 DBA-Belgien 1967) – Bestätigung der Senatsrechtsprechung (BFH v. 13.1.2022 – I R 15/21). GmbH-StB 2022, 235
Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei sog. personallosen Betriebsstätten Ungeachtet der Tatsache, dass die bisherige Senatsrechtsprechung bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte eine funktionsbezogene Betrachtungsweise zugrunde gelegt hat, ist daraus nicht zu schließen, dass allein die Personalfunktion als Zuordnungsparameter heranzuziehen ist (BFH v. 24.11.2021 – I B 44/21 (AdV)). GmbH-StB 2022, 137
Ausschluss oder Beschränkung des nationalen Besteuerungsrechts ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG ist nicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass die Wegzugsbesteuerung nicht zur Anwendung kommt, wenn Deutschland trotz des verwirklichten Wegzugstatbestands das Recht auf die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an der Kapitalgesellschaft behält. Vielmehr ist der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts nur für den Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AStG a.F. relevant (BFH v. 8.12.2021 – I R 30/19). GmbH-StB 2022, 234
Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters aus einem Drittstaat, der im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG (BFH v. 9.6.2021 – I R 35/18). GmbH-StB 2022, 9
LSt-Entrichtung bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung Bei konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendungen ist das aufnehmende inländische Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber i.S.d. § 38 Abs. 1 S. 2 EStG a.F. zur LSt-Entrichtung verpflichtet, wenn es den Arbeitslohn wirtschaftlich trägt, der Arbeitnehmer beim aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse tätig, dort in den Arbeitsablauf eingebunden und dessen Weisungen unterworfen ist. Hierfür muss die entsandte Person entsprechend allgemeiner Grundsätze als Arbeitnehmer des wirtschaftlichen Arbeitgebers anzusehen sein (BFH v. 4.11.2021 – VI R 22/19). GmbH-StB 2022, 169
Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited Eine britische Limited ist auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union als Körperschaftsteuersubjekt zu qualifizieren und daher fähig, Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu sein (BFH v. 13.10.2021 – I B 31/21). GmbH-StB 2022, 76

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