Veräußerung von GmbH-Anteilen zur Umsetzung einer Restrukturierung Bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen spricht bei Verträgen zwischen fremden Dritten eine widerlegbare Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts (BFH v. 22.2.2021 – IX R 6/20). GmbH-StB 2021, 266
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und § 17 EStG Veräußerungsgewinne nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und § 17 EStG sind nach den im Veräußerungsjahr geltenden steuerlichen Regelungen und nicht nach den im jeweiligen Veranlagungszeitraum der Haltedauer geltenden Vorschriften zu versteuern (BFH v. 26.3.2021 – IX B 45/20). GmbH-StB 2021, 184
Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vgA Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen (BFH v. 18.5.2021 – I R 62/17). GmbH-StB 2021, 373 (in dieser Ausgabe)
Verzinsung von Konzerndarlehen Bei der Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte über die Preisvergleichsmethode ermittelt werden können (BFH v. 18.5.2021 – I R 4/17). GmbH-StB 2021, 374 (in dieser Ausgabe)
Abgeltungsteuersatz bei Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind (BFH v. 16.6.2020 – VIII R 5/17). GmbH-StB 2021, 38
Ausfall einer privaten Darlehensforderung Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust (BFH v. 27.10.2020 – IX R 5/20). GmbH-StB 2021, 238

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