Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 SGB IV stellen keinen Arbeitslohn dar Die Nachentrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn (BFH v. 15.6.2023 – VI R 27/20). EStB 2023, 371
Berechnung des Grundlohns i.S.d. § 3b Abs. 2 EStG bei steuerfreien Zuschlägen für SonntagsâEUR‘, Feiertags- oder Nachtarbeit Der BFH hat entschieden, dass der für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge für SonntagsâEUR‘, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S.d. § 3b Abs. 2 EStG maßgebende Grundlohn der laufende Arbeitslohn ist, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. Es kommt nicht darauf an, ob bzw. in welchem Umfang dieser ihm tatsächlich zufließt (BFH v. 10.8.2023 – VI R 11/21). EStB 2023, 419 (in dieser Ausgabe)
Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts durch Arbeitnehmer ist steuerfrei Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigeren – auch unter dem Marktwert liegenden – Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt (BFH v. 23.11.2022 – VI R 50/20). EStB 2023, 95
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollte, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen (BFH v. 3.5.2023 – IX R 25/21). EStB 2023, 369
Irrtümlich doppelte Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen i.R.d. Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch nicht erkennen mussten, dass diese Einnahmen bereits dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, liegt kein "grobes Verschulden" i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor (BFH v. 18.4.2023 – VIII R 9/20). EStB 2023, 257
Versorgungsbezüge und Geschäftsführergehalt Erhält ein GmbH-Geschäftsführer aus einer Pensionszusage nach Eintritt des Versorgungsfalles neben seinen Versorgungsbezügen ein Gehalt für seine volle Weiterbeschäftigung, liegt keine vGA vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungsleistung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet (BFH v. 15.3.2023 – I R 41/19). EStB 2023, 296
Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten Der BFH hat bezüglich eines Feuerwehrmanns entschieden, dass die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers eine Tätigkeit i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG sein kann, so dass dort dann eine erste Tätigkeitsstätte mit der Folge vorliegt, dass Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung dorthin nicht nach Reisekostengrundsätzen geltend gemacht werden können, sondern lediglich die Entfernungspauschale zur Anwendung gelangt. Zudem wurde dazu Stellung genommen, ob allein wegen der arbeitsvertraglichen Möglichkeit, an mehreren Orten den Dienst ableisten zu müssen, eine erste Tätigkeitsstätte ausscheidet (BFH v. 26.10.2022 – VI R 48/20). EStB 2023, 96
Abgrenzung weiträumiges Tätigkeitsgebiet zur ortsfesten betrieblichen Einrichtung Der BFH hat entschieden, dass nur dann ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG mit der Folge, dass Fahrten zwischen Wohnung und dem nächstgelegenen Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet nur nach der Entfernungspauschale geltend gemacht werden können, vorliegt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten tätig wird (BFH v. 15.2.2023 – VI R 4/21). EStB 2023, 212
Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Kosten der Lebensführung i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3 EStG sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung darf nicht erkennbar unzureichend sein. Ob dies der Fall ist, bedarf einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Eine bestimmte betragliche Grenze sieht das Gesetz nicht vor, ebenso wenig ist eine laufende Beteiligung erforderlich (BFH v. 12.1.2023 – VI R 39/19). ES...

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