Gewinne aus Online-Poker können zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante "Texas Hold'em") können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse – gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler – befriedigt oder ob in der Gesamtschau strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund rücken. Bei einem Online-Pokerspieler ist der Raum, in dem sich der Computer befindet, von dem aus der Spieler seine Tätigkeit ausübt, als Betriebsstätte anzusehen, wenn der Steuerpflichtige über diesen Raum eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Sofern sich diese Betriebsstätte im Inland befindet, unterliegt die Tätigkeit der Gewerbesteuer (BFH v. 22.2.2023 – X R 8/21). EStB 2023, 253
Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen (BFH v. 29.6.2022 – X R 6/20). EStB 2023, 42
Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 EStG Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 S. 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen (BFH v. 14.12.2022 – X R 10/21). EStB 2023, 207
Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen – hier: Treibstoffkosten – schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus (BFH v. 15.12.2022 – VI R 44/20). EStB 2023, 125
Zum Betriebsausgabenabzugsverbot für Gästehäuser Der BFH hat entschieden, dass das Abzugsverbot für Gästehäuser nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 nicht greift, wenn sich das Gästehaus am Ort eines Betriebes des Steuerpflichtigen befindet; dabei muss – entgegen R 4.10 Abs. 10 S. 3 EStR – dieser Betrieb nicht üblicherweise von den beherbergten Geschäftsfreunden aufgesucht werden (BFH v. 24.5.2023 – XI R 37/20). EStB 2023, 415 (in dieser Ausgabe)
Betriebsausgabenpauschale sowie vorteilsmindernde Aufwendungen bei Kfz-Überlassung Der BFH hat es unbeanstandet gelassen, dass die Finanzverwaltung bei der Betriebsausgabenpauschale nach H 18.2 – Betriebsausgabenpauschale Buchst. a – EStH dann von einer hauptberuflichen selbständigen schriftstellerischen Tätigkeit ausgeht, wenn diese mindestens im zeitlichen Umfang mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranlagungszeitraum ausmacht. Im Zusammenhang mit dem geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Kfz zur außerdienstlichen Nutzung geht der BFH davon aus, dass – sofern keine diesbezügliche arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Unterstellung besteht – die AfA für die Garagen des Arbeitnehmers nicht abgezogen werden kann (BFH v. 4.7.2023 – VIII R 29/20). EStB 2023, 372
Avalprovision als Schuldzinsen? Provisionen und Gebühren für ein Aval (eine Bürgschaft) zählen jedenfalls dann zu den Schuldzinsen i.S.d.§ 4 Abs. 4a S. 1 EStG, wenn hierdurch die Rückzahlung von Fremdkapital, das dem Schuldner zeitweise zur Nutzung überlassen wurde, gesichert wird (BFH v. 31.8.2022 – X R 15/21). EStB 2023, 2
Sind "arrangement fees" Zinsen i.S.d. Zinsschranke (§ 4h EStG)? Eine sog. "arrangement fee", mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden und die sich nach der vertraglich vereinbarten – und nicht nach der tatsächlich in Anspruch genommenen – Darlehenssumme bemisst, ist keine Zinsaufwendung i.S.d. § 4h Abs. 3 S. 2 EStG (BFH v. 22.3.2023 – XI R 45/19). EStB 2023, 288
Rückstellungen für Kundenkartenprogramm Verpflichtet sich ein bilanzierender Einzelhändler in einem Kundenkartenprogramm, den teilnehmenden Kunden bei Einkäufen "Bonuspunkte" in Abhängigkeit vom gezahlten Kaufpreis gutzuschreiben, die dann bei Folgekäufen als Zahlungsmittel eingesetzt werden können, ist für am Bilanzstichtag noch nicht eingelöste Bonuspunkte eine Rückstellung zu bilden (BFH v. 29.9.2022 – IV R 20/19). EStB 2023, 81
Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei "Pensionszusage unter Vorbehalt" Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vor...

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