Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist.

BFH v. 8.6.2021 – II R 2/19
ErbStB 2022, 2
Ausführungszeitpunkt bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter aufschiebender Bedingung erst bei Bedingungseintritt

Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung, ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs des Mitgliedschaftsrechts. Ist der Vollzug einer Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt ausgeführt. Eine gesonderte Wertfeststellung muss auf den Stichtag des Vollzugs der Schenkung erfolgen. Ein Schenkungsteuerbescheid ist trotz Angabe eines schenkungsteuerlich falschen Stichtages nicht inhaltlich unbestimmt i.S.d. § 119 Abs. 1 AO, wenn der steuerpflichtige Vorgang anderweitig ausreichend definiert wird.

BFH v. 1.9.2021 – II R 8/19
ErbStB 2022, 61
Schenkungsteuer für Schmiergelder, die ein GmbH-Geschäftsführer der Gesellschaft nicht herausgibt

Ist eine KG Alleingesellschafterin einer GmbH und partizipiert ein Kommanditist als Geschäftsführer der GmbH in höherem Umfang bei diesem Engagement als die anderen Kommanditisten, wird er auf deren Kosten freigebig bereichert, wenn er die erzielten Vorteile behalten darf.

FG Rheinland-Pfalz v. 7.10.2021 – 4 K 1274/20 (rkr.)
ErbStB 2022, 102
Fiktive Schenkungen unter GmbH-Gesellschaftern bei Einziehung von Geschäftsanteilen

§ 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst grundsätzlich alle Fälle der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen nach § 34 Abs. 1 und 2 GmbHG, wenn der betroffene Anteilsinhaber zugleich die Gesellschaft ohne oder gegen Vereinbarung einer nicht wertadäquaten Abfindung verlässt.

BFH v. 17.11.2021 – II R 21/20
ErbStB 2022, 189
Verkauf von GmbH-Anteilen an die GmbH durch Mitglieder einer Erbengemeinschaft als nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG steuerbare und nicht nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerbefreite Schenkung

Erbt eine Erbengemeinschaft einen Geschäftsanteil an einer GmbH, an der einzelne Miterben bereits mittelbar über eine GmbH & Co. KG beteiligt sind, und verkaufen die zuvor nicht an der GmbH beteiligten Miterben ihre anteilig geerbten Geschäftsanteile an die GmbH, und zwar zu einem unter dem tatsächlichen Wert liegenden Kaufpreis, liegen Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG an die an der GmbH bereits vor dem Erbfall mittelbar beteiligten Gesellschafter vor; die Bereicherung besteht in Form der Werterhöhung der GmbH-Anteile der zuvor bereits mittelbar beteiligten Gesellschafter. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG geht als speziellerer Schenkungstatbestand vor und verdrängt den Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

Sächsisches FG v. 6.5.2021 – 8 K 31/21 (Rev. II R 23/21)
ErbStB 2022, 230

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