Alle am 11.11.2021 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Erbschaftsteuerpause nach dem 30.06.2016 | Die Regelungen des ErbStG i.d.F. des WBG 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind über den 30.06.2016 hinaus weiter anwendbar. | |
Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises | Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichtigung kommt es nicht an. | |
Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch | Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist. | |
Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen | Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. | |
Besteuerung von Sportwetten | 1. Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i.S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt. 2. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a.F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen. |
Alle am 04.11.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
342
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
154
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Abschreibung für eine Produktionshalle
89
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Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
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Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
70
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Mitarbeiterbeteiligung mit Ausschluss von Azubis und Minijobbern
15.09.2026
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Sonderausgabenabzug bei Realsplitting im Trennungsjahr
15.09.2026
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Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
15.09.2026
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Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände durch ein Krematorium
14.09.2026
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Finanzbehörde muss nicht eidesstattlich versichern
14.09.2026
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Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß
14.09.2026
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Zuordnung von verpachteten Ackerflächen zum Verwaltungsvermögen
11.09.2026
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Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
11.09.2026
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Alle am 10.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
10.09.2026
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Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
09.09.2026