Alle am 11.11.2021 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Erbschaftsteuerpause nach dem 30.06.2016 | Die Regelungen des ErbStG i.d.F. des WBG 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind über den 30.06.2016 hinaus weiter anwendbar. | |
Berichtigung des unberechtigten Steuerausweises | Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichtigung kommt es nicht an. | |
Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch | Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist. | |
Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen | Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. | |
Besteuerung von Sportwetten | 1. Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i.S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt. 2. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a.F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen. |
Alle am 04.11.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
287
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
208
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
114
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
104
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
88
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
85
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
82
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Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten bei Schenkung von Kommanditanteilen
26.08.2026
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Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter
25.08.2026
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Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
25.08.2026
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Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers
24.08.2026
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Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung
24.08.2026
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Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
24.08.2026
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Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
21.08.2026
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Grundbesitzbewertung für Grunderwerbsteuerzwecke mit dem niedrigeren gemeinen Wert
21.08.2026
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Alle am 20.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
20.08.2026
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Leistungen an Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe
20.08.2026