Zusammenfassung

 
Überblick

Quelle: BMWi (https://www.haertefallhilfen.de)

Die sog. Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, z. B. die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.

Stand 21.5.2021

1 Voraussetzungen – Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich kommt ein Antrag infrage

  • für Unternehmen und
  • für Selbstständige,

die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden.

Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch

  • Vereine und
  • andere Organisationen,

die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen und können einen Antrag stellen.

Es kann jedoch kein Antrag gestellt werden, wenn die Härte durch andere Mittel abgewendet werden kann, etwa die sonstigen Hilfsangebote des Bundes und der Länder oder bestimmte Eigenmittel.

Das jeweilige Bundesland legt die Antragsvoraussetzungen im Detail fest.

2 Welche Förderung gibt es?

Über die Art und Höhe der Härtefallhilfe entscheidet das jeweilige Bundesland. Allgemein gilt: Die Härtefallhilfen sind eine Billigkeitsleistung. Das bedeutet, sie werden im Einzelfall gewährt; es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Höhe der Förderung hängt u. a. von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine höhere Förderung zugesagt werden. Hierzu sind die Fragen und Antworten für Ihr Bundesland einschlägig.

Bund und Länder stellen im Jahr 2021 für die Härtefallhilfen insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit.

3 Hilfe der jeweiligen Bundesländer

3.1 Baden-Württemberg

Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

Informationen zur Härtefallhilfe in Baden-Württemberg

Sie haben weitere Fragen?

Geschäftsstelle der Härtefallhilfen Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart

Telefon: +49 711 2005-1677

E-Mail:corona-hilfe@stuttgart.ihk.de

Webseite: IHK Region Stuttgart - Härtefallhilfen

3.2 Bayern

Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

Informationen zur Härtfallhilfe in Bayern

Sie haben weitere Fragen?

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Prinzregentenstraße 28, 80538 München

Telefon: +49 89 57 90 50 30 (Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr)

E-Mail: haertefallhilfe@stmwi.bayern.de

Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Härtefallhilfe

3.3 Berlin

Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

Informationen zur Härtefallhilfe in Berlin

Sie haben weitere Fragen?

Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin

Webseite: Investitionsbank Berlin

3.4 Brandenburg

Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

Informationen zur Härtefallhilfe in Brandenburg

Sie haben weitere Fragen?

Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam

Telefon: +49 331660 2211

Webseite: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

3.5 Bremen

Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

Informationen zur Härtefallhilfe in Bremen

Sie haben weitere Fragen?

BAB Bremer Aufbaubank GmbH/BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Telefon: +49 421-361 83573

3.6 Hamburg

Informationen zur Härtefallhilfe in Hamburg

Sie haben weitere Fragen?

Hamburgische Investitions- und Förderbank, Besenbinderhof, 31 20097 Hamburg

E-Mail: E-Mail: haertefallhilfen@ifbhh.de

Webseite: IFB Hamburg

3.7 Hessen

Die Beantragung über das Härtefallhilfen-Antragsportal ist nicht möglich.

Anträge an die Notfallkasse Hessen können ausschließlich digital über die Seite der Notfallkasse des Landes Hessen gestellt werden. Eine Beantragung über Härtefallhilfsprogramme anderer Länder ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Notfallkasse Hessen finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Anfragen technischer oder organisatorischer Art sind nur über das Kontaktformular möglich.

3.8 Mecklenburg-Vorpommern

Die Beantragung über das Härtefallhilfen-Antragsportal ist nicht möglich.

Informationen sowie die Antragsunterlagen zur Härtefallhilfe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Sie haben weitere Fragen?

PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin

Telefon: +49 385 59241-13

E-Mail: de_mv_hotline@pwc.com

Webseite: Informationen zur Härtefallhilfe auf der Webseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern

3.9 Niedersachsen

Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

Informationen zur Härtefallhilfe in Niedersachsen

Sie haben weitere Fragen?

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Günther-Wagner-Allee 12 - 16, 30177 Hannover

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