Informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die genauen Voraussetzungen in Ihrem Bundesland . Der Antrag muss in der Regel über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Sie haben bisher noch keinen prüfenden Dritten beauftragt, zum Beispiel für die laufende Buchhaltung, die Steuererklärung oder Jahresabschlüsse? Prüfende Dritte im Sinne des Steuerberatungsgesetzes können Sie unter anderem hier finden:

Je nach Bundesland sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel für Soloselbstständige mit einem Antragsvolumen unterhalb eines vom Bundesland festgelegten Schwellenwertes. Dann können Sie den Antrag auch direkt, das heißt ohne prüfenden Dritten stellen. Hierzu beachten Sie bitte die Fragen und Antworten zur Härtefallhilfe in Ihrem Bundesland.

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